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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Redaktion RIDER´S GUIDE
Wichtiger Hinweis: Bei Aufträgen gelten für unsere Lieferanten "Allgemeine Auftragsbedingungen" und, soweit erteilt, zur Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriften) eigene Bedingungen.

§§§   Überblick   §§§

black01_next.gif Allgemeines  

black01_next.gif Belegexemplare

black01_next.gif Eigentumsvorbehalt

black01_next.gif Angebot, Vertragsschluss,    Gegenleistung, Preise

black01_next.gif Lieferfristen &    Liefertermine

black01_next.gif Vertragsaufhebung
   und Nichtabnahme 

black01_next.gif Dauerdienstleistungen

black01_next.gif Versand

black01_next.gif Rechnung und Zahlung

black01_next.gif Software / Internet

black01_next.gif Haftung

black01_next.gif Zahlungsverzug

black01_next.gif Urheberschutz und
   Nutzungsrechte Dritter

black01_next.gif Beanstandungen

black01_next.gif Schlussbestimmungen


I. Allgemeines

Aufträge werden nur zu den nachfolgenden rechtsverbindlichen Bedingungen ausgeführt. Abweichende, insbesondere unseren AGBs widersprechende Auftragsbedingungen des Auftraggebers oder mündliche Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die AGB gelten generell auch, wenn ein Auftrag an uns mündlich erteilt wurde.

II. Angebot, Vertragsschluß und Gegenleistung

1. Unsere genannten black01_next.gif Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise gelten ab Betriebssitz des Auftragnehmers und enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Transportkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers inklusive ggf. dadurch verursachten Produktionsstillstand werden dem Auftraggeber berechnet. Produktionswiederholungen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, gelten als nachträgliche Änderungen.

3. Entwürfe, Skizzen, Exposés, Probe- bzw. Preprints, Muster, und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet.

4. Provisionen: Bei Werbeanzeigen für Kunden im Rahmen unserer Projekte, für die nicht Sonderkonditionen oder Kompensationen vereinbart sind, gelten unsere Honorarsätze zu Vermittlungspovisionen gem. Preistabelle. Nicht vom Kunden angezeigte Vermittlungserfolge werden (branchenüblich) zum doppelten Honorarsatz abgerechnet.

III. Dauerdienstleistungen

Bei bestellten Dauerdienstleistungen (Periodische Arbeiten, insbesondere Lieferung von Redaktion, Telekommunikations- oder anderen Dienstleistungen) gilt ein beidseitiges dreimonatiges Kündigungsrecht zum Ende eines Monats als vereinbart. Änderungen zu Vergütungen oder vereinbarten Tarifen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung, mindestens drei Monate vor Eintritt der Wirksamkeit.

IV. Computersoftware / Internet

Ein schriftlich unter gemeinsamer Festlegung eines Pflichtenheftes erteilter Auftrag zur Entwicklung von Computersoftware gilt als Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Gleiches gilt für Internetseiten im kleinen Rahmen (nach Entwurfsvorgabe ca. 3-5 Seiten für Einzeldarstellungen, Werbeauftritt, etc.). Vertragsgegenstand ist die Schaffung der in Auftrag gegebenen Software sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an dieser Software. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes.

Alle übrigen EDV-Dienstleistungen, insbesondere projektbezogene Mitarbeit, Mitarbeit an Software-Entwicklungen oder Zulieferung von INTERNET-Seiten oder elektronischer vorstrukturierter Daten (Datenbanken) im Rahmen sonstiger freier Mitarbeit, gelten als Dienstvertrag.

V. Urheberschutz und Nutzungsrechte Dritter

Die Arbeit des Auftragnehmers ist als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberschutzgesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden, die aufgrund zur Ausführung des Auftrags überlassener Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) entstehen. Zur Bearbeitung gelieferte Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Auftragnehmer kann auf seinen Erzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Die Zustimmung des Auftraggebers kann nur verweigert werden, wenn er dafür ein überwiegendes Interesse nachweisen kann.

VI. Belegexemplare

Dient die Auftragserteilung an uns der Produktion von Medienträgern (Druck-, Foto-, Film-, Video-, Audio-CD-, CD-ROM oder Software-Erzeugnissen, o.ä.) mit dem Ziel, diese Träger in Auflage zu verbreiten oder eine Produktion auszustrahlen, sind dem Auftragnehmer mindestens 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Diese dürfen auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden.

VII. Lieferfristen, Liefertermine

Aufträge werden unter Berücksichtigung einwandfreier Ausführung kurzfristig ausgeführt. Verzögerungen sind kein Grund für Annahmeverweigerung oder Schadensersatzansprüche.

VIII. Versand

Der Versand von Erzeugnissen, Vorlagen u. a. auftragsbezogenen Produkten erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und Verluste während und nach des Transportes werden keine Haftung übernommen. Für Transportverzögerungen, verursacht durch die beauftragten Transportdienste wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

IX. Haftung

Alle übergebenen Vorlagen und Originale werden sorgsamst behandelt und aufbewahrt. Uns übergebene Gegenstände werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Etwaige Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Vorlage dieser Ware geltend gemacht werden. Ist der Besteller weder Voll- noch Minderkaufmann und weder juristische Person des öffentlichen Rechtes noch öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, haftet der Auftragnehmer für Mängel der Ware oder Leistung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, unter Ausschluß weitergehender Ansprüche wie folgt: bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung binnen einer von ihm zu bestimmenden ausreichenden Nachfrist. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann Wandlung oder Minderung verlangt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art sind ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Ware oder Leistung inzwischen be- oder verarbeitet ist. Von Haftungsausschlüssen aller Art ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

X. Beanstandungen

Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen bei vollständiger Rücksendung der beanstandeten Aufträge unter Beifügung sämtlicher Material- und Auftragsunterlagen anerkannt werden. Mängel, die ihre Ursache in unsachgemäßer Ausarbeitung haben, werden von uns nach unserem Ermessen durch Korrektur oder Neuanfertigung kostenlos reguliert. Mängelrügen, die ihren Ursprung bereits in den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen haben, können nicht anerkannt werden. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original bei fachgerechter Ausführung nicht beanstandet werden. Mehr- oder Mindermengen bis zu 1% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Bei Auflagen über 1000 erhöht sich die nicht beanstandungsfähige Quote auf 5%. Mängel in einem Teil der Ware/Leistung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Ware/Leistung, es sei denn, daß die unbeanstandbare Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
 

XI. Vertragsaufhebung und Nichtabnahme

Wird ein abgeschlossener Vertrag in beiderseitigem Einverständnis aufgehoben, ist an den Auftragnehmer eine Entschädigung von 30% der Abschlußsumme zu zahlen (bei periodischen Leistungen 30% der zu erwartenden Jahressumme). Nimmt der Besteller Ware oder Leistungen aus irgendeinem Grund nicht ab, oder wird eine vereinbarte Dienstleistung unberechtigt verweigert, so kann der Geschäftspartner Schadenersatz in Höhe von 50% der Abschlußsumme ohne besonderen Schadensnachweis beanspruchen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Besteller Nichtkaufmann ist. Dann gelten die gesetzlichen Schadensersatzanspruchsregelungen.

XII. Eigentumsvorbehalt

An gelieferten Waren und Leistungen besteht Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller hervorgehenden Forderungen, gleich aus welchem Geschäftsgrund.

XIII. Rechnung und Zahlung

1. Rechnungsbeträge unter € 100 sind mit Rechnungsstellung sofort fällig und rein netto zahlbar.

Sonstige Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware, bzw. Leistungserstellung und nach Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn, es wurden Sonderkonditionen wie Abschlags- oder Ratenzahlung bei Auftragserteilung vereinbart. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen gewährt der Auftragnehmer bei Warenverkauf 2% Skonto, nicht aber bei Dienstleistungen und, soweit in der Rechnung getrennt ausgewiesen, bei Fracht, Porto, Versicherung oder sonstigen Versandkosten.

2. Die Rechnung wird unter dem Tage der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft gemäß den gesetzlichen Vorschriften mit fortlaufender Rechnungsnummer und Ausweisung der Mehrwertsteuer sowie unter Angabe der FA-Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID ausgestellt. Die Rechnungsstellung von Dienstleistungen erfolgt nach Vereinbarung in monatlich zusammengefassten Sammelrechnungen.

3. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen von Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung vereinbart werden.

Bei Dienstleistungseinzelaufträgen, deren Erstellung mehr als zwei Monate andauert, gilt folgender Modus als vereinbart: 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 nach hälftiger Erstellung und 1/3 nach vollständiger Auftragserstellung.

4. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bundesbankdiskontfähige Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen, Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.

5. Der Ausschluß einer Abtretungsmöglichkeit von Forderungen an Dritte gilt als vereinbart. Jede Weitergabe von Daten aus der Geschäftsbeziehungen - soweit sie nicht dem Zwecke der eigentlichen Auftragserteilung wie bei Werbeanzeigen dient - kann als Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen verfolgt werden.

XIV. Zahlungsverzug

1. Bei Überschreiten der Zahlfrist (Fälligkeit) um 30 Tage ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Geschäftskunden Zinsen in Höhe von 8 %, bei privaten Endkunden in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB wegen Verzug zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages aufgrund Gegenansprüchen gleich welcher Art sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare oder zurückbehaltene Gegenforderung nicht vom Auftragnehmer anerkannt, oder gegen diesen rechtskräftig festgestellt worden ist. Sicherheiten, die dem Auftragnehmer übertragen sind, haften für alle Forderungen gegenüber dem Besteller. Sie sind erst zurückzugeben, wenn alle Forderungen, für die sie haften, erloschen sind. Bei Sicherheitsleistungen durch Bankbürgschaften sind die Kosten hierfür vom Auftraggeber aufzubringen.

2. Kommt der Besteller während der Geschäftsverbindung mit erheblichen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu vermindern geeignet sind oder eine ungünstige Beurteilung der Kreditwürdigkeit zur Folge haben, so besteht Berechtigung, sämtliche Zahlungen, die dem Auftragnehmer geschuldet werden, sofort fällig zu stellen. Dabei bedarf es keiner Nachfristsetzung. Ferner besteht in diesem Fall Berechtigung, von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen und Vereinbarungen zurückzutreten oder weitere Leistungen und Lieferungen von vorheriger Zahlung der Fälligkeiten abhängig zu machen und, falls der Auftraggeber dieser Forderung nicht nachkommt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus besteht in diesem Fall das Recht verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und ggf. dem Auftragnehmer überlassene Sicherheiten zu verwerten.

XVI. Ergänzung zum Internet-Versand

entfällt
(der Verkauf von Waren an Endverbraucher wurde 2003 eingestellt)

XVI. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der EU sowie das der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung, Ausführung von Arbeiten und Zahlungen ist für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers. Bei Rechtsstreitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung ab 200 Euro gilt ein vorgerichtlicher Einigungsversuch durch persönliche Zusammenkunft der Parteien zum Zwecke einer Einigung als vereinbart, ersatzweise ein Einigungsversuch über ein Schiedsgericht. Erteilte Verhandlungsvollmachten oder Untervollmachten an Dritte sind zuvor schriftlich anzuzeigen und dabei namentlich zu benennen.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehend genannten Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Fassung vom 01.09.98 zum 02.01.02 mit Anpassung an EU-Recht und zur EURO-Umstellung ergänzt,
Fassung vom 02.01.02 unverändert übernommen, Badbergen, den 02.01.13

Hinweis: Bei Aufträgen gelten für unsere Lieferanten ergänzende "Allgemeine Auftragsbedingungen" und, soweit erteilt, unsere Bedingungen zur Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriften)

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